Spätestens wenn das Gesundheitsamt eine Begehung ankündigt, wird der Hygieneplan vom Ordner-Bewohner zum wichtigsten Dokument der Praxis. Dieser Ratgeber erklärt, was ein Hygieneplan in der Arztpraxis enthalten muss, wie der Reinigungs- und Desinfektionsplan aussieht, der in der Praxis wirklich funktioniert – und welche Fehler bei Begehungen am häufigsten auffallen.
Nach § 23 Infektionsschutzgesetz müssen Arztpraxen die innerbetriebliche Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Was inhaltlich hineingehört, definieren die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, ergänzt um die Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes und – beim Schutz des Personals – die TRBA 250.
Wichtig zu verstehen: Der Hygieneplan ist kein Mustertext zum Abheften, sondern ein praxisindividuelles Arbeitsdokument. Ein Plan, der nicht zu Ihren Räumen, Geräten und Abläufen passt, fällt bei der Begehung genauso durch wie gar keiner.
Ein vollständiger Hygieneplan regelt mindestens: Händehygiene und persönliche Schutzausrüstung, Flächenreinigung und -desinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten, Umgang mit Wäsche und Abfall, Schutzimpfungen und Personalschutz sowie Zuständigkeiten und Schulungen. Für die tägliche Praxis ist der Reinigungs- und Desinfektionsplan das Herzstück – er übersetzt die Vorgaben in konkrete Handgriffe.
Bewährt hat sich eine Matrix nach dem Schema Was – Womit – Wie oft – Wer. So sieht das in einer typischen Hausarztpraxis aus:
| Bereich / Fläche | Maßnahme & Mittel | Intervall | Zuständig |
|---|---|---|---|
| Behandlungsliege, patientennahe Flächen | Wischdesinfektion, VAH-gelistetes Mittel, Einwirkzeit beachten | nach jedem Patienten bzw. täglich | MFA / Reinigungsdienst |
| Türklinken, Handläufe, Empfangstresen | Reinigung + Wischdesinfektion | täglich | Reinigungsdienst |
| Sanitärräume | desinfizierende Reinigung, getrennte Tücher (Farbsystem) | täglich | Reinigungsdienst |
| Fußböden Behandlungsbereich | feuchte Reinigung, bei Kontamination gezielte Desinfektion | täglich | Reinigungsdienst |
| Wartezimmer, Verwaltung | Unterhaltsreinigung | täglich bis 3× wöchentlich | Reinigungsdienst |
| Grundreinigung, Fenster, Heizkörper | Grund- bzw. Glasreinigung | quartalsweise bis halbjährlich | Reinigungsdienst |
Richtwerte – maßgeblich sind Behandlungsspektrum und Risikobewertung Ihrer Praxis.
Die Verantwortung für die Hygiene trägt immer die Praxisleitung – delegieren lässt sich nur die Durchführung. In der Praxis bewährt sich diese Aufteilung: Das medizinische Personal übernimmt die patientennahe Sofort-Desinfektion zwischen Behandlungen, der Reinigungsdienst die tägliche desinfizierende Unterhaltsreinigung nach Sprechstundenende plus periodische Grundreinigungen. Genau an dieser Schnittstelle entstehen die meisten Lücken: Jeder denkt, der andere hätte die Türklinken gemacht.
Deshalb gehört in den Plan eine eindeutige Wer-Spalte, und der externe Dienstleister muss nachweislich auf den Hygieneplan unterwiesen sein. Wie eine solche Zusammenarbeit konkret aussieht – mit festen Teams, VAH-Mitteln und QM-tauglicher Dokumentation – zeigen wir auf unserer Seite zur Arztpraxisreinigung in Berlin.
Erstens: Der Plan existiert, aber niemand arbeitet danach – Personal kann auf Nachfrage weder Mittel noch Einwirkzeiten nennen. Zweitens: Einwirkzeiten werden ignoriert, Flächen direkt trockengewischt. Drittens: Ein Tuch für alles – ohne Farbsystem wandern Keime vom Sanitärbereich in den Behandlungsraum. Viertens: Die Dokumentation hat Lücken; was nicht dokumentiert ist, gilt bei der Begehung als nicht erledigt. Fünftens: Die Reinigungsfirma wurde nie auf den Hygieneplan verpflichtet und reinigt die Praxis wie ein Büro.
Alle fünf Punkte haben dieselbe Ursache: Hygiene wird als Dokument behandelt statt als Ablauf. Wer Plan, Schulung und Dokumentation in eine Hand legt – intern oder beim spezialisierten Dienstleister – ist bei jeder Begehung auf der sicheren Seite.
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Mehr zur ArztpraxisreinigungJa. Paragraf 23 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet Arztpraxen, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Grundlage der Inhalte sind die KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie die Hygieneverordnungen der Länder.
Mindestens einmal jährlich sollte der Plan geprüft und bei Bedarf angepasst werden – außerdem immer dann, wenn sich Räume, Geräte, Behandlungsspektrum oder Personal ändern. Das Prüfdatum gehört dokumentiert in den Plan.
Grundsätzlich eigenes Personal oder ein externer Dienstleister – entscheidend ist, dass die Reinigungskräfte nach dem Hygieneplan unterwiesen sind, die Mittel und Einwirkzeiten kennen und die Tätigkeiten dokumentieren. Eine Reinigungsfirma ohne Hygieneschulung erfüllt die Anforderungen nicht.
Typischerweise: den aktuellen Hygieneplan, Reinigungs- und Desinfektionsdokumentation, die VAH-Listung der eingesetzten Mittel, Aufbereitung von Medizinprodukten, Schulungsnachweise des Personals und die praktische Umsetzung in den Räumen. Lückenlose Nachweise sind hier die halbe Miete.
Ja, zwingend. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist Teil des Hygieneplans und damit die Arbeitsgrundlage des Dienstleisters. Seriöse Anbieter lassen sich den Plan vor Vertragsbeginn zeigen, schulen ihr Team darauf und bestätigen die Unterweisung schriftlich.
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